Sie können unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier herunterladen: AGB

Zur Gültigkeit der deutschen Übersetzung siehe Art. 13

Artikel 1: Allgemeines

In den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Rechte und Pflichten des Unternehmens Reveyron SAS und seiner Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf von Förderbändern und zugehörigen Produkten (Zubehör und Ausrüstung) und Kurvengurtförderer beschrieben.

Artikel 2: Produkte

1 / Die Fotos, Zeichnungen, Merkmale, Pläne, Beschreibungen und technischen Daten der Produkte in der Präsentationsbroschüre, im Katalog der Firma REVEYRON SAS und auf der Website sind nur Richtwerte. REVEYRON SAS behält sich das Recht vor, die Eigenschaften und Preise seiner Produktionen jederzeit zu ändern.
REVEYRON SAS behält sich alle Rechte an den Plänen und technischen Unterlagen vor, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden.
2 / Für jedes Produkt stellt das Unternehmen REVEYRON SAS seinen Kunden zur Information und auf Wunsch ein datiertes Datenblatt zur Verfügung.
3 / Vertraglichen Wert haben nur die Merkmale und Preise der Produkte, die auf dem Bestellformular des Kunden ausdrücklich angegeben sind und von REVEYRON SAS mit der Auftragsbestätigung akzeptiert wurden.
Unsere Produkte "Bänder und Zubehörbänder" unterliegen unseren Fertigungstoleranzen. Die Fertigungstoleranzen sind auf der Website der Firma REVEYRON SAS unter der Überschrift "Fertigungstoleranz" aufgeführt.

Artikel 3: Auftragsannahme

1 / Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens Reveyron SAS gelten für alle Angebote von Reveyron SAS sowie für Verträge, die zwischen Reveyron SAS und seinen Kunden geschlossen wurden, und haben Vorrang vor allen Kaufbedingungen. Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Jede Bestellung impliziert seitens des Kunden die Annahme der Bedingungen der Firma REVEYRON SAS. Infolgedessen kann REVEYRON SAS keine gegenteilige Klausel entgegengesetzt werden, wenn sie diese nicht offiziell akzeptiert hat.
2 / Der Käufer hat dem Verkäufer eine schriftliche Bestellung zuzusenden.
3 / Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe und Dienstleistungen, die die Firma REVEYRON SAS in Frankreich oder im Ausland mit professionellen Käufern durchführt.
4 / Der Verkauf ist endgültig abgeschlossen, wenn die Firma REVEYRON SAS dem Kunden die Auftragsbestätigung (AB) sendet.
5 / Jeder Antrag auf Änderung der ursprünglichen Bestellung bindet REVEYRON SAS erst nach seiner ausdrücklichen und schriftlichen Annahme. Dies führt dazu, dass die anfänglichen Preise und Lieferzeiten verfallen und im gegenseitigen Einvernehmen neu definiert werden. Jede teilweise oder vollständige Stornierung einer Bestellung führt zu einem Anspruch auf Entschädigung zugunsten von REVEYRON SAS bis zum Gesamtbetrag der stornierten Bestellung, abhängig vom Fortschritt des Auftrags.
Das Eintreten eines zufälligen Ereignisses oder höherer Gewalt führt automatisch zur Aussetzung der Bestellung und zur Verschiebung der Lieferzeiten ohne Entschädigung zum Nutzen des Kunden.


Artikel 4: Preis

1 / Der feste und endgültige Preis ist derjenige, der in der Auftragsbestätigung (AB) akzeptiert wird.
2 / Das Unternehmen REVEYRON SAS behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern.
3 / Der Mindestbetrag einer von der Firma REVEYRON SAS akzeptierten Bestellung beträgt 80 € HT ohne Versandkosten. Bei Bestellungen unter 350 € wird eine Teilnahme von 25 € HT hinzugefügt. Bestellungen über 350 € ohne Steuern enthalten Porto und Verpackungskosten (frachtfrei) für Lieferungen auf dem französischen Festland, mit Ausnahme von Waren, die eine Verpackung und / oder eine spezielle Charter erfordern, oder Bruttogewicht über 100 kg. Bei Bestellungen außerhalb des französischen Festlandes gelten die Preise ab Werk.
4 / Gemäß Artikel 262 TER des CGI ist jeder innergemeinschaftliche Handel von der Mehrwertsteuer befreit. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Steuern.

Artikel 5: Ermäßigungen und Rabatte

In den Preisen sind keine Rabatte, Ermäßigungen oder Rabatte enthalten.

Artikel 6: Rabatt

Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Rabatt gewährt.

Artikel 7: Zahlung

1 / Wir akzeptieren nur die Zahlung von Rechnungen per Überweisung. Wir akzeptieren keine Zahlungen per Scheck oder Commercial Paper.
2 / In Frankreich muss die Zahlung innerhalb von 45 Tagen nach Monatsende ab Rechnungsstellung erfolgen.
3 / Für Transaktionen mit einem professionellen Kunden außerhalb Frankreichs:
- Zahlungen zwischen Unternehmen der Europäischen Union müssen innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung der Rechnung erfolgen (gemäß Richtlinie 2011/7 / EU).
- In anderen Fällen (großer Export) werden die Zahlungsbedingungen individuell definiert.

Artikel 8: Zahlungsverzug

1 / Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung der am Tag des Eingangs gelieferten Ware hat der Käufer REVEYRON SAS eine Verzugsstrafe in Höhe des Dreifachen gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen. Als gesetzlicher Zinssatz gilt der am Tag der Lieferung der Ware geltende Satz.
Ab dem 1. Januar 2015 wird der gesetzliche Zinssatz alle 6 Monate geändert (Verordnung Nr. 2014-947 vom 20. August 2014).
Diese Strafe wird auf den Betrag einschließlich Steuern des verbleibenden Betrags berechnet und läuft ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung ohne vorherige Ankündigung, selbst wenn der Transport, die Lieferung, die Montage, oder die Inbetriebnahme aus Gründen, die dem Verkäufer nicht zuzurechnen sind, verzögert oder unmöglich gemacht wird.
Zusätzlich zur verspäteten Zahlung führt jeder Betrag, einschließlich der Anzahlung, der nicht am Fälligkeitstag gezahlt wurde, automatisch zur Zahlung einer Pauschalentschädigung von 40 Euro, die für die Rückforderungskosten fällig ist.
Artikel 441-6, I Absatz 12 und D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuches.
2 / REVEYRON SAS behält sich das Recht vor, eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen, wenn die tatsächlich angefallenen Wiederherstellungskosten diesen Betrag bei Vorlage von Belegen überschreiten.
3 / Im Falle einer verspäteten Zahlung behält sich REVEYRON SAS das Recht vor, ausstehende Bestellungen auszusetzen oder zu stornieren, ohne dem Käufer eine Entschädigung zu zahlen, und Schadensersatz für den erlittenen Schaden zu verlangen.
4 / Im Falle einer Verschlechterung des Kundenkredits, früherer nicht bezahlter Schulden oder Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit behält sich das Unternehmen REVEYRON SAS das Recht vor, die Zahlungsfristen zu ändern, um die vorzeitige Zahlung der Bestellung und der laufenden Rechnungen zu verlangen, laufende Bestellungen bis zur Bereitstellung einer Bankgarantie durch den Kunden auszusetzen, oder den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag zu kündigen.
5 / Eine gezahlte Anzahlung wird im Falle einer Stornierung der Bestellung endgültig erworben und kann nicht zu einer Rückerstattung führen.


Artikel 9: Eigentumsübertragung - Übertragung von Risiken - Transport

1 / Die Firma REVEYRON SAS behält sich das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung vor. Wenn der Käufer Gegenstand einer Umstrukturierung oder gerichtlichen Liquidation ist, behält sich das Unternehmen REVEYRON SAS das Recht vor, im Rahmen des Sammelverfahrens die verkauften Waren zu beanspruchen.
2 / Der Transport geschieht immer auf Gefahr und Risiko des Kunden, sobald die Ware von der Firma REVEYRON SAS an den ersten Spediteur übergeben wird, wenn sie das Werk verlässt.
Folglich verpflichtet sich der Kunde, auf eigene Kosten die von einer Ad-hoc-Versicherung bestellten Produkte bis zur vollständigen Eigentumsübertragung zu sichern und diese bei Lieferung zu rechtfertigen. Andernfalls ist REVEYRON SAS berechtigt, die Lieferung bis zur Vorlage dieses Nachweises zu verzögern.
3 / Der Kunde wird alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um eine Verletzung der Eigentumsrechte des Verkäufers zu verhindern.
4 / Wurde die gelieferte Ware in eine andere Ware eingearbeitet oder zu einer anderen Ware hinzugefügt, bleibt dieser Eigentumsvorbehalt bestehen und die Ware kann geltend gemacht werden, solange sie identifizierbar bleibt.

Artikel 10: Lieferung - Frist

1 / Die Lieferzeiten sind keine verbindliche Frist, die Firma REVEYRON SAS kann daher nicht für den Fall einer verspäteten Lieferung haftbar gemacht werden.
2 / Es ist Sache des Kunden, in Anwesenheit des Spediteurs den guten Zustand der gelieferten Ware zu überprüfen.
Im Falle einer Beschädigung oder eines Fehlens muss der Kunde:
- den Vorbehalt auf dem Transportdokument angeben,
- den Vorbehalt per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an den betreffenden Spediteur innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware senden.
3 / Ohne eines vom Kunden ausdrücklich formulierten Vorbehalts gemäß den oben genannten Bedingungen gelten die von der Firma REVEYRON SAS gelieferten Produkte als quantitativ und qualitativ konform mit dem Lieferschein.

Artikel 11: Höhere Gewalt

REVEYRON SAS kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung einer seiner in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen beschriebenen Verpflichtungen auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt bedeutet daher jedes externe, unvorhersehbare und unwiderstehliche Ereignis im Sinne von Artikel 1148 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 12: Garantien

1 / Der Käufer muss sicherstellen, dass das bei REVEYRON SAS bestellte Produkt seinen Anforderungen entspricht. REVEYRON SAS kann unter keinen Umständen für Fehler verantwortlich gemacht werden, die auf mangelnde Informationen oder fehlerhafte Daten des Käufers zurückzuführen sind.
2 / Über die vertragliche Garantie von 6 Monaten für die Bänder und 12 Monaten (oder 2000 Stunden) für die Kurvengurtförderer hinaus übernimmt die Firma REVEYRON SAS keine Garantie für versteckte Mängel zwischen Fachleuten derselben Fachrichtung, laut Artikel 1641 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
3 / Für die von der Firma REVEYRON SAS verkauften Produkte gilt eine vertragliche Garantie von 6 Monaten für die Bänder und von 12 Monaten (oder 2000 Stunden) für die Kurvengurtförderer, ausgenommen von Verschleißteilen.
Diese Frist gilt ab dem Versanddatum, mit Ausnahme der von uns installierten Kurvengurtförderer. Im letzteren Fall beginnt die Garantie am Ende der Installation.
Verzögert sich der Versand, der Abschluss der Montage oder die Durchführung des Abnahmeverfahrens aus Gründen, die dem Verkäufer nicht zuzurechnen sind, so läuft die garantierte Frist spätestens 18 Monate nach Mitteilung an die Käufer, dass die Lieferung versandbereit ist, ab.
4 / Diese Garantie deckt die Nichtübereinstimmung von Produkten mit der Bestellung und alle versteckten Mängel ab, die auf einen Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, der die gelieferten Produkte beeinträchtigt und sie für ihre Verwendung ungeeignet macht.
Diese vertragliche Garantie beschränkt sich darauf, das fehlerhafte Produkt oder die fehlerhafte Komponente zu reparieren oder zu ersetzen, und darf in keinem Fall auf andere Nebenkosten (einschließlich direkter oder indirekter Schäden, aktueller oder potenzieller Schäden) ausgedehnt werden. Es wird nur das von der Firma REVEYRON SAS gelieferte Produkt garantiert, jegliche Garantie für die Funktion und Leistung der Baugruppe, in der dieses Produkt installiert ist, wird ausgeschlossen.
5 / Um seine Rechte geltend zu machen, muss der Kunde das Unternehmen REVEYRON SAS unter Androhung des Verfalls einer diesbezüglichen Handlung innerhalb von maximal 5 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich über das Vorliegen der Mängel informieren. Die Garantie greift nicht, wenn die Produkte einer abnormalen Verwendung unterzogen wurden oder unter anderen Bedingungen als denen, für die sie hergestellt wurden, verwendet wurden, insbesondere bei Nichteinhaltung der in den technischen Datenblättern festgelegten Bedingungen.
Sie gilt weder im Falle einer Verschlechterung oder eines Unfalls infolge von Stößen, Stürzen, Fahrlässigkeit, mangelnder Überwachung oder Wartung noch im Falle einer Umwandlung des Produkts. Mängel, die sich aus der Lagerung, Montage, Umwandlung oder sonstigen Änderung der verkauften Produkte ergeben, sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
Darüber hinaus gilt die Garantie nicht, wenn das fehlerhafte Material oder Design in der Verantwortung des Käufers liegt, der die Eignung des gekauften Produkts für die Bedingungen seiner tatsächlichen Verwendung sicherstellen muss. Die Garantie erlischt, wenn der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter ohne Zustimmung des Verkäufers Änderungen oder Reparaturen vornimmt, wenn keine Originalersatzteile oder Verschleißteile verwendet werden, wenn der Käufer bei einem Auftritt eines Mangels nicht sofort die geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung beginnt, oder wenn der Käufer dem Verkäufer keine angemessene Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Es wird keine Garantie bezüglich der Abmessungen der Produkte gegeben, wenn diese den Herstellungstoleranzen von REVEYRON SAS entsprechen.
Ein Garantieanspruch wird nicht akzeptiert, wenn REVEYRON SAS keine Informationen mitgeteilt wurden, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Produktes wesentlich sind.
6 / Die Deckung im Rahmen dieser Garantie erfolgt, nachdem das Produkt zur Sachkenntnis und Überprüfung, dass es sich tatsächlich um einen internen Defekt des Produkts handelt und von dieser Garantie abgedeckt ist, an REVEYRON SAS zurückgesandt wurde.
7 / Die Kosten für den Versand der Rücksendung des Produkts gehen zu Lasten des Kunden. Bei jeder Rücksendung für einen Umtausch oder eine Reparatur wird davon ausgegangen, dass die Ware in gutem Zustand, frachtfrei und verpackt beim Verkäufer ankommt. Die Rücksendung von Waren im Rahmen der Garantie kann nicht ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers erfolgen. Dies gilt in keiner Weise als Annahme der Garantie. Die Reparatur oder der Austausch von Teilen während der Garantiezeit kann nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit für die Ware führen.
8 / Die Haftung für fehlerhafte Produkte ist bei Beschädigung der Ware ausgeschlossen.

Artikel 13: Anwendbares Recht - Vertragssprache

Durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien unterliegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die daraus resultierenden Kauf- und Verkaufstransaktionen dem französischen Recht und dem französischen Recht, unter Ausschluss anderer.
Die Bedingungen sind auf Französisch geschrieben. Diese Übersetzung dient nur zu Ihrer Information. Im Streitfall hat der französische Text Vorrang.

Artikel 14: Zuständigkeitsklausel

Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seiner Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Kündigung entstehen können, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts von Bourg en Bresse, auch im Falle mehrerer Angeklagter oder Verfahren von 'Berufung in Frage oder Garantien.
Diese Kompetenzklausel hat Vorrang vor allen anderen gegenteiligen Klauseln des Kunden.
Diese Bestimmungen gelten auch im Falle eines summarischen Verfahrens.

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